Zulassung von Medizinprodukten

Zulassung von Medizinprodukten

Die Zulassung von Medizinprodukten in Europa wird durch dieMedical Device Regulation (MDR) geregelt. Diese Verordnung stellt sicher, dass alle Medizinprodukte, die auf den Markt kommen, höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit entsprechen.

Im Rahmen der MDR müssen Hersteller umfangreiche Anforderungen erfüllen, darunter die Erstellung einer vollständigen technischen Dokumentation, eine klinische Bewertung zur Überprüfung der Wirksamkeit, Nachweise zur Biokompatibilität, ein umfassendes Risikomanagement und die Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit.

Diese Anforderungen sind entscheidend, um das Vertrauen der Anwender zu stärken und die Patientensicherheit zu gewährleisten. Die MDR legt außerdem großen Wert auf die kontinuierliche Überwachung von Medizinprodukten, um deren Sicherheit auch nach der Zulassung sicherzustellen.

Hopp + Flaig steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie bei der Einhaltung aller MDR-Vorgaben – von der Vorbereitung der technischen Dokumentation bis hin zur erfolgreichen Marktzulassung.

Technische Dokumentation

Jedes Medizinprodukt benötigt zwingend eine technische Dokumentation (TD), welche alle Informationen über das Medizinprodukt beinhaltet. Diese wird umgangssprachlich auch Produktakte genannt. Dadurch wird der Nachweis erbracht, dass ein Medizinprodukt mit der MDR konform ist und die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt. In der MDR wird die Technische Dokumentation im Anhang II beschrieben. Die Anforderungen sollen in „klarer, organisierter, leicht durchsuchbarer und eindeutiger Form präsentiert“ werden – einheitliche Anforderungen an die Struktur bestehen allerdings nicht. Es ist klar definiert, aus welchen Bestandteilen eine technische Dokumentation bestehen muss. Diese sind:

Wichtig ist auch, dass die TD nicht nur über den gesamten Produktlebenszyklus für die Überwachungsbehörden zur Einsichtnahme vorliegen muss, sondern auch noch mindestens 10 Jahre (bei Implantaten 15 Jahre), nachdem das letzte der Produkte in den Verkehr gebracht wurde.

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