Die Zulassung umweltschonender und einwandfreier Technik für Fahrzeuge werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht. Um nachzuweisen, dass die Fahrzeuge / Fahrzeugteile diesen Anforderungen entsprechen und zu einem sicheren und umweltfreundlichen Straßenverkehr beitragen, wird eine EG-Erlaubnis, eine EG-Bauartgenehmigung oder eine Typgenehmigung nach nationalem und internationalem Straßenverkehrsrecht benötigt.
Für die Zulassung durch das KBA bilden die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems bzw. die Verifizierung der Produktionsstätten die Grundlage. Es wird bestätigt, dass das vorhandene System geeignet und wirksam ist, die Konformität der Produktion mit der Typgenehmigung zu gewährleisten.
Durch die Zertifizierung wird die „Conformity of Production“ (CoP) ausgestellt, was bedeutet, dass die Produktion mit den Auflagen des Straßenverkehrsrechts konform ist und die sonstigen folgenden genehmigungsrelevanten Anforderungen erfüllt.