Sonstige Themen

Sonstige Themen

Hier finden Sie eine Sammlung von Regelwerken, welche branchenspezifisch eingeordnet werden können und zu denen wir Sie gerne beraten und unterstützen.

Großhandelserlaubnis

Für den Handel mit Arzneimitteln müssen Unternehmen über eine Arzneimittel-Großhandelserlaubnis verfügen. Die Anforderungen hierfür sind in Paragraf 52 des Arzneimittelgesetzes (AMG) definiert und beinhalten unter anderem:

Weiter sind die Anforderungen aus der Leitlinie für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln zu erfüllen. Überprüft und erteilt wird die Großhandelserlaubnis durch das Regierungspräsidium.

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Martin Flaig

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
Dipl.-Ing.(FH) Martin Flaig
0711 / 320657-20
flaig@hopp-flaig.de
Informationssicherheit
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hornberger@hopp-flaig.de