Beratung IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Abs. 1a EnWG
Der IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemäß § 11 Abs. 1a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) stellt einen wesentlichen Bestandteil der nationalen Strategie zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in kritischen Infrastrukturen dar, insbesondere im Energiesektor. Dieser Katalog definiert spezifische Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen, die von Energieversorgungsunternehmen umgesetzt werden müssen, um die Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Integrität ihrer IT-Systeme und Daten zu sichern.
Die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs sind darauf ausgerichtet, ein hohes Maß an Sicherheit in allen Bereichen der Energieversorgung zu gewährleisten. Dies umfasst sowohl die physische Sicherheit der Einrichtungen als auch die Cybersicherheit der IT-Systeme. Die Anforderungen sind für alle Unternehmen des Energiesektors anwendbar, unabhängig von ihrer Größe oder dem Umfang ihrer Dienstleistungen.
Ein zentraler Aspekt des IT-Sicherheitskatalogs ist die Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) auf Basis der weltweit gültigen Informationssicherheitsnormen ISO/IEC 27001 „Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschutz – Informationssicherheitsmanagementsysteme – Anforderungen“ und ISO/IEC 27019 „Informationstechnik – Sicherheitsverfahren – Informationssicherheitsmaßnahmen für die Energieversorgung“. Dies stellt sicher, dass das Informationssicherheitsmanagement auf die spezifischen Anforderungen und Risiken im Energiesektor zugeschnitten ist. Zu den Schlüsselbereichen gehören Risikomanagement, Incident Response, Zugangskontrollen, Netzwerk- und Systemsicherheit sowie die fortlaufende Überwachung und Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen.
Die Risikobewertung und das Management gemäß IT-Sicherheitskatalog umfassen folgende Kernfragen:
- Welche IT-Systeme und Daten sind kritisch für die Energieversorgung?
- Welche spezifischen Risiken bestehen für diese Systeme und Daten?
- Wie hoch ist das Risiko (Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit)?
Auf der Grundlage dieser Bewertung werden spezifische Sicherheitsrichtlinien und Verfahren entwickelt und implementiert, um die identifizierten Risiken zu minimieren. Eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen ermöglicht es, Schwachstellen schnell zu identifizieren und kontinuierlich Verbesserungen vorzunehmen. Notwendige Anpassungen am ISMS werden daraufhin implementiert und deren Effektivität überprüft, um die Zuverlässigkeit und Sicherheit der kritischen Infrastrukturen im Energiesektor dauerhaft zu gewährleisten.