Datenschutz

Datenschutz

Unter dem Begriff Datenschutz versteht man den Schutz vor unangemessener Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und Schutz der Privatsphäre.

Beim Datenschutzrecht geht es im Wesentlichen darum, dass sensible Daten zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden.

Jeder Einzelne hat somit das Recht selbst darüber zu entscheiden, was mit seinen personenbezogenen Daten geschieht und ob diese verarbeitet werden dürfen oder nicht.

Neben den personenbezogenen Daten gehören auch genetische, biometrische und Gesundheitsdaten zum Datenschutz, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen etc. hervorgehen.

Zu einem Verstoß oder einer Verletzung des Datenschutzgesetzes kommt es beispielsweise beim Verlust von Daten oder bei einer unbefugten Offenlegung von personenbezogenen Daten.

Hopp + Flaig stellt für Sie Ihren Datenschutzbeauftragen und unterstützt und berät Sie rund um das Thema Datenschutz.

Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter

Egal ob Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheiden, weil Sie es „müssen“ oder weil Sie Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich optimieren wollen, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Datenschutz.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Betreuung diverser Branchen im Bereich des Mittelstands und sozialer Einrichtungen.

Wir sind neben den klassischen gesetzlichen Grundlagen wie der DSGVO, dem BDSG (neu) auch mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen von kirchlichen Einrichtungen (DSG-EKD & KDG) bestens vertraut und können auch in diesem Bereich auf viele langjährige Kundenbeziehungen als externer Datenschutzbeauftragter zurückblicken.

Unsere Berater können Sie auf Grund der langjährigen Erfahrung, welche diese als Berater im Bereich der Managementsysteme sammeln konnten, auch aktiv in Sachen Datenschutzmanagement unterstützen.

Ob ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird, ergibt sich aus der DSGVO und dem BDSG. Grundsätzlich wird ein DSB erst ab 20 Mitarbeitenden benötigt. Unter Umständen sind jedoch auch schon kleinere Unternehmen dazu verpflichtet, etwa wenn besondere Arten von personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder die Kerntätigkeit eines Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt.

Ein neu bestellter Datenschutzbeauftragter ist unmittelbar der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ihr Nutzen in der Zusammenarbeit mit Hopp+Flaig

Motivation unserer Kunden

Ihr Ansprechpartner

Martin Flaig

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
Dipl.-Ing.(FH) Martin Flaig
0711 / 320657-20
flaig@hopp-flaig.de
Informationssicherheit
Dipl.-Ing. Jürgen Hornberger
0711 / 320657-80
hornberger@hopp-flaig.de