Externer Datenschutzbeauftragter
Egal ob Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheiden, weil Sie es „müssen“ oder weil Sie Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich optimieren wollen, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Datenschutz.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Betreuung diverser Branchen im Bereich des Mittelstands und sozialer Einrichtungen.
Wir sind neben den klassischen gesetzlichen Grundlagen wie der DSGVO, dem BDSG (neu) auch mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen von kirchlichen Einrichtungen (DSG-EKD & KDG) bestens vertraut und können auch in diesem Bereich auf viele langjährige Kundenbeziehungen als externer Datenschutzbeauftragter zurückblicken.
Unsere Berater können Sie auf Grund der langjährigen Erfahrung, welche diese als Berater im Bereich der Managementsysteme sammeln konnten, auch aktiv in Sachen Datenschutzmanagement unterstützen.
Ob ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird, ergibt sich aus der DSGVO und dem BDSG. Grundsätzlich wird ein DSB erst ab 20 Mitarbeitenden benötigt. Unter Umständen sind jedoch auch schon kleinere Unternehmen dazu verpflichtet, etwa wenn besondere Arten von personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder die Kerntätigkeit eines Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt.
Ein neu bestellter Datenschutzbeauftragter ist unmittelbar der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.