Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung
Um die Sicherheit von Betriebsmitteln zu gewährleisten, müssen Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihre Betriebssicherheit geprüft werden. Verschiedene Prüfungen können durch interne befähigte Personen geprüft werden, andere Prüfungen müssen teils aus fehlender Sachkenntnis, aus personellen oder zeitlichen Gründen durch externe befähigte Personen vergeben werden. Sofern wir notwendige Prüfungen nicht selbst durchführen, können wir befähigte Partnerunternehmen vermitteln.
Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln nach BetrSichV, bzw. DGUV V3
Um eine Gefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie anderen Personen durch gefährliche elektrische Spannungen auszuschließen, prüfen wir gerne für Sie Ihre ortsveränderlichen und ortsunveränderlichen (ortsfeste) elektrischen Arbeits- und Betriebsmittel. Die Prüfung erfolgt durch ein erfahrenes Partnerunternehmen. Ganz nach dem Motto „Alles aus einer Hand“ erstellen wir gerne die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der BetrSichV, überwachen die Prüffristen und melden uns bei Ihnen, wenn die nächsten Prüfungen fällig werden. Melden Sie sich bei uns – nach einer Besichtigung der elektrischen Umgebung können wir Ihnen ein faires Angebot erstellen.
Prüfung Ihrer Leitern und Tritte nach TRBS 2121 Teil 2
Leitern und Tritte müssen nach dem Regelwerk mindestens jährlich auf Mängelfreiheit geprüft werden. Gerne prüfen wir für Sie Ihre vorhandenen Leitern und Tritte nach dem Regelwerk TRBS 2121 Teil 2. Häufig erfolgt diese Prüfung bei unseren Kunden mit sicherheitstechnischer Betreuung durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit kostenfrei.
Prüfung von Lagerregalen nach DIN 15635
Lagerregale aus Stahl müssen nach dem Regelwerk mindestens jährlich auf Mängelfreiheit geprüft werden. Wir führen gerne für unsere Kunden die regelmäßige Prüfung der Lagerregale aus Stahl nach DIN 15635 durch, jedoch keine automatischen Hochregallager. Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot.