Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Das Thema Arbeitssicherheit umfasst mehrere Bereiche und betrifft jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt. Es reicht von Gesundheits- und Infektionsschutz bis hin zu Arbeits- und Brandschutz.

Die Arbeitssicherheit dient dem Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter vor möglichen Gefahren im Berufsalltag.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten. Grund hierfür ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Jedes Unternehmen benötigt daher ein umfassendes Sicherheitskonzept, zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Hopp + Flaig berät und unterstützt Sie rund um das Thema Arbeitssicherheit. In Zusammenarbeit mit Ihren Verantwortlichen erarbeiten wir ein rechtskonformes Arbeitsumfeld und beraten Sie bei der Realisierung von Sicherheitsmaßnahmen. Zusätzlich bieten wir die Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, sowie der arbeitsmedizinischen Betreuung als Leistung an.

Prüfungen nach BetrSichV

Beratung und Prüfungen nach BetrSichV – Ihre Sicherheit steht an erster Stelle

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt sicher, dass Arbeitsmittel in Unternehmen sicher verwendet und regelmäßig geprüft werden. Insbesondere nach § 14 BetrSichV sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen einer umfassenden Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Unsere Experten für Prüfungen nach BetrSichV unterstützen Sie dabei, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Warum sind Prüfungen nach BetrSichV wichtig?

Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln verhindern Unfälle und Ausfallzeiten, indem sie sicherstellen, dass Geräte und Maschinen in einwandfreiem Zustand sind. Diese Prüfungen tragen nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern erhöhen auch die Lebensdauer Ihrer Betriebsmittel und sichern den kontinuierlichen Betrieb Ihres Unternehmens. Unsere Beratung zu Prüfungen nach BetrSichV hilft Ihnen, Gefährdungen frühzeitig zu identifizieren und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.

Wir unterstützen Sie dabei:

Warum unsere Beratung für Prüfungen nach BetrSichV?

Unsere zur Prüfung befähigten Personen verfügen über Fachkompetenz gemäß TRBS 1203 und führen alle Prüfungen mit höchster Sorgfalt durch. Mit unserer Beratung für Prüfungen nach BetrSichV unterstützen wir Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und entwickeln praxisnahe Lösungen zur Risikominimierung.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung zur Prüfung nach BetrSichV.

Ihr Nutzen in der Zusammenarbeit mit Hopp+Flaig

Motivation unserer Kunden

Ihr Ansprechpartner

Martin Flaig

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
Dipl.-Ing.(FH) Martin Flaig
0711 / 320657-20
flaig@hopp-flaig.de
Informationssicherheit
Dipl.-Ing. Jürgen Hornberger
0711 / 320657-80
hornberger@hopp-flaig.de