Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Das Thema Arbeitssicherheit umfasst mehrere Bereiche und betrifft jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt. Es reicht von Gesundheits- und Infektionsschutz bis hin zu Arbeits- und Brandschutz.

Die Arbeitssicherheit dient dem Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter vor möglichen Gefahren im Berufsalltag.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten. Grund hierfür ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Jedes Unternehmen benötigt daher ein umfassendes Sicherheitskonzept, zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Hopp + Flaig berät und unterstützt Sie rund um das Thema Arbeitssicherheit. In Zusammenarbeit mit Ihren Verantwortlichen erarbeiten wir ein rechtskonformes Arbeitsumfeld und beraten Sie bei der Realisierung von Sicherheitsmaßnahmen. Zusätzlich bieten wir die Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, sowie der arbeitsmedizinischen Betreuung als Leistung an.

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

In einer Arbeitswelt, die zunehmend von technischen Innovationen und sich wandelnden Vorschriften geprägt ist, bleibt eines unverändert: die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Eine sorgfältig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wichtige Arbeitsschutzmaßnahme, um das Wohlbefinden und die Produktivität Ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist unerlässlich, um die spezifischen Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren – sei es durch den Umgang mit Maschinen, chemischen Stoffen oder psychosozialen Belastungen. Sie ermöglicht es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und gezielte Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen, wodurch ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen wird. Dies führt nicht nur zu weniger Unfällen und Ausfallzeiten, sondern stärkt auch das Vertrauen der Mitarbeiter in die Sicherheitsvorkehrungen und den betrieblichen Arbeitsschutz.

Darüber hinaus ist die Gefährdungsbeurteilung eine gesetzliche Pflicht und bildet das Fundament eines effektiven Arbeitsschutzes, die den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 und § 6 ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV) und des Mutterschutzgesetzes (§ 10 MuSchG) entspricht.  

Wir unterstützen Sie dabei:

Mit unserer langjährigen Erfahrung in unterschiedlichen Branchen, von Mittelstand bis Großunternehmen, bieten wir praxisnahe Lösungen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Gefährdungsbeurteilung rechtssicher und effektiv zu gestalten – für mehr Sicherheit und Effizienz in Ihrem Unternehmen.

Ihr Nutzen in der Zusammenarbeit mit Hopp+Flaig

Motivation unserer Kunden

Ihr Ansprechpartner

Martin Flaig

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
Dipl.-Ing.(FH) Martin Flaig
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Informationssicherheit
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