Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Das Thema Arbeitssicherheit umfasst mehrere Bereiche und betrifft jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt. Es reicht von Gesundheits- und Infektionsschutz bis hin zu Arbeits- und Brandschutz.

Die Arbeitssicherheit dient dem Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter vor möglichen Gefahren im Berufsalltag.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten. Grund hierfür ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Jedes Unternehmen benötigt daher ein umfassendes Sicherheitskonzept, zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Hopp + Flaig berät und unterstützt Sie rund um das Thema Arbeitssicherheit. In Zusammenarbeit mit Ihren Verantwortlichen erarbeiten wir ein rechtskonformes Arbeitsumfeld und beraten Sie bei der Realisierung von Sicherheitsmaßnahmen. Zusätzlich bieten wir die Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, sowie der arbeitsmedizinischen Betreuung als Leistung an.

Gefährdungsbeurteilung

Beratung zur Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsschutz für Ihr Unternehmen

In einer Arbeitswelt, die zunehmend von technischen Innovationen und sich wandelnden Vorschriften geprägt ist, bleibt eines unverändert: die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Eine Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis eines wirksamen Arbeitsschutzes. Mit unsere Beratung zur Gefährdungsbeurteilung stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen effizient und rechtssicher erfüllt werden.

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist unerlässlich, um die spezifischen Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren – sei es durch den Umgang mit Maschinen, chemischen Stoffen oder psychosozialen Belastungen. Sie ermöglicht es, Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen,  gesundheitsgefährdende Situationen zu vermeiden und gezielte Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies verringert Unfälle und Ausfallzeiten, während es das Vertrauen der Mitarbeiter in die betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen stärkt.

Darüber hinaus ist die Gefährdungsbeurteilung eine gesetzliche Pflicht und bildet das Fundament eines effektiven Arbeitsschutzes. Sie erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 und § 6 ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV) und des Mutterschutzgesetzes (§ 10 MuSchG).

Wir unterstützen Sie dabei:

Von der Erstellung bis zur lückenlosen Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung – wir unterstützen Sie kompetent dabei, gesetzliche Vorgaben sicher und effizient zu erfüllen.

Ihr Partner für Arbeitsschutz

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Berater für Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Unternehmen aller Branchen. Kontaktieren Sie uns und sichern Sie sich eine professionelle Beratung zur Gefährdungsbeurteilung.

Ihr Nutzen in der Zusammenarbeit mit Hopp+Flaig

Motivation unserer Kunden

Ihr Ansprechpartner

Martin Flaig

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
Dipl.-Ing.(FH) Martin Flaig
0711 / 320657-20
flaig@hopp-flaig.de
Informationssicherheit
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hornberger@hopp-flaig.de