Beschaffung von Fördergeldern

In der Zusammenarbeit mit externen Beratern können Unternehmen ihre Ziele oft schneller und effektiver erreichen, da bei der Einführung von Managementsystemen spezielles Wissen und Erfahrung notwendig ist. Diese sind im eigenen Team oft nicht ausreichend ausgeprägt.

Außerdem ist für viele kleine und mittelständische Unternehmen die Zusammenarbeit mit externen Experten aufgrund der entstehenden Kosten nicht in allen Fällen leicht realisierbar.

Mit Hopp + Flaig können Sie eine Beratung trotzdem realisieren. Wir sind eines der autorisierten Beratungsunternehmen, das Fördergelder für Beratungsleistungen akquirieren kann. Wir schöpfen für Sie aus verschiedenen Förderprogrammen der Länder und des Bundes. Beispielsweise über das Programm „go-digital“ für Projekte der IT-Sicherheit, die BAFA-Förderung für unternehmerisches Know-How oder auch den Beratergutschein für Transformation in der Automobilwirtschaft.

Wir übernehmen für Sie die Antragsstellung, den vollen Umfang der individuellen und fachlichen Beratung, sowie die Dokumentation. Somit kann ein wesentlicher Anteil der Beratung über diese Förderungen mitfinanziert werden und Sie haben mit uns einen verlässlichen Experten an Ihrer Seite.

Sie haben Fragen zu einer Beratungsförderung? Schreiben Sie uns eine Mail an flaig@hopp-flaig.de. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Unternehmerisches Know How

Unternehmerisches Know-How

Im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten. Dadurch soll es ihnen erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen, um ihr Unternehmerpotential und ihre Handlungskompetenzen zu vertiefen.

Hierbei werden sowohl allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Aber auch spezielle Beratungen wie etwa zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit können gefördert werden.

Ein Unternehmen ist antragsberechtigt, wenn es

In Baden-Württemberg beträgt der Fördersatz 50%, der maximale Zuschuss liegt bei 1.750€, das heißt, es werden Beratungskosten bis zu 3.500€ gefördert.

Im Grunde sind alle Beratungen von Hopp+Flaig durch dieses Programm förderfähig. Durch eine GAP-Analyse mit erster Umsetzungsberatung bringen wir Sie beispielweise in den Bereichen Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Informationssicherheit oder Datenschutz voran.

Automotive Transformation

Förderung Transformation Automobilwirtschaft

Die Parameter für die Automobilbranche verändern sich ständig, momentan etwa durch ambitionierte Klimaziele, gesellschaftliche Trends, technologische Entwicklungen oder die Digitalisierung. Für kleinere und mittlere Unternehmen stellen die schnellen Veränderungen eine große Herausforderung dar.

Aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung Baden-Württemberg hier durch die Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“. Dabei haben alle Unternehmen der Automobilindustrie/ des Kfz-Gewerbes in Baden-Württemberg Anrecht auf diese Gutscheine, solange sie unter 3.000 Beschäftigte haben. Dies ist unabhängig von der Umsatzhöhe, welche in der Automobilwirtschaft erwirtschaftet wird.

Gefördert werden Beratungen in Bezug auf Unternehmensprozesse. Dadurch fallen alle Beratungsfelder von Hopp + Flaig grundsätzlich unter die Förderungen.

Gefördert werden pro Gutschein bis zu 10 Beratertage mit 80% Förderfähigkeit. Die maximale Förderung beträgt dadurch 10.000€.

Go Digital

Go-digital Förderprogramm

Das Förderprogramm „go-digital“ wurde gezielt dafür entwickelt, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Die Digitalisierung ist wichtig, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Hopp+Flaig ist Ihr akkreditierter Partner für das förderfähige Modul „IT-Sicherheit“ und berät Sie zum Thema Informationssicherheit im Unternehmen, wie beispielsweise TISAX und ISO 27001.

Ihr Unternehmen kann von der Förderung profitieren, wenn

Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50%. Dabei beträgt die Höchstfördersumme 16.500€. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Von Antrag bis Bewilligung können mehrere Monate vergehen, weshalb eine frühzeitige Planung und Beantragung notwendig ist. Hopp + Flaig berät Sie gerne zum Förderprogramm „go-digital“.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Martin Flaig
Dipl.-Ing. Jürgen Hornberger

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
Dipl.-Ing.(FH) Martin Flaig
0711 / 320657-20
flaig@hopp-flaig.de
Informationssicherheit
Dipl.-Ing. Jürgen Hornberger
0711 / 320657-80
hornberger@hopp-flaig.de