Beschaffung von Fördergeldern
In der Zusammenarbeit mit externen Beratern können Unternehmen ihre Ziele oft schneller und effektiver erreichen, da bei der Einführung von Managementsystemen spezielles Wissen und Erfahrung notwendig ist. Diese sind im eigenen Team oft nicht ausreichend ausgeprägt.
Außerdem ist für viele kleine und mittelständische Unternehmen die Zusammenarbeit mit externen Experten aufgrund der entstehenden Kosten nicht in allen Fällen leicht realisierbar.
Mit Hopp + Flaig können Sie eine Beratung trotzdem realisieren. Wir sind eines der autorisierten Beratungsunternehmen, das Fördergelder für Beratungsleistungen akquirieren kann. Wir schöpfen für Sie aus verschiedenen Förderprogrammen der Länder und des Bundes. Beispielsweise über das Programm „go-digital“ für Projekte der IT-Sicherheit, die BAFA-Förderung für unternehmerisches Know-How oder auch den Beratergutschein für Transformation in der Automobilwirtschaft.
Wir übernehmen für Sie die Antragsstellung, den vollen Umfang der individuellen und fachlichen Beratung, sowie die Dokumentation. Somit kann ein wesentlicher Anteil der Beratung über diese Förderungen mitfinanziert werden und Sie haben mit uns einen verlässlichen Experten an Ihrer Seite.
Sie haben Fragen zu einer Beratungsförderung? Schreiben Sie uns eine Mail an flaig@hopp-flaig.de. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Unternehmerisches Know How
Unternehmerisches Know-How
Im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten. Dadurch soll es ihnen erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen, um ihr Unternehmerpotential und ihre Handlungskompetenzen zu vertiefen.
Hierbei werden sowohl allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Aber auch spezielle Beratungen wie etwa zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit können gefördert werden.
Ein Unternehmen ist antragsberechtigt, wenn es
- rechtlich selbstständig ist
- in der freien Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig ist
- den Unternehmenssitz in Deutschland hat
- weniger als 250 Personen beschäftigt
- einen Jahresumsatz von <50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von <43 Mio. Euro hat (im Firmenverbund)
In Baden-Württemberg beträgt der Fördersatz 50%, der maximale Zuschuss liegt bei 1.750€, das heißt, es werden Beratungskosten bis zu 3.500€ gefördert.
Im Grunde sind alle Beratungen von Hopp+Flaig durch dieses Programm förderfähig. Durch eine GAP-Analyse mit erster Umsetzungsberatung bringen wir Sie beispielweise in den Bereichen Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Informationssicherheit oder Datenschutz voran.