Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Das Thema Arbeitssicherheit umfasst mehrere Bereiche und betrifft jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt. Es reicht von Gesundheits- und Infektionsschutz bis hin zu Arbeits- und Brandschutz.

Die Arbeitssicherheit dient dem Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter vor möglichen Gefahren im Berufsalltag.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten. Grund hierfür ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Jedes Unternehmen benötigt daher ein umfassendes Sicherheitskonzept, zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Hopp + Flaig berät und unterstützt Sie rund um das Thema Arbeitssicherheit. In Zusammenarbeit mit Ihren Verantwortlichen erarbeiten wir ein rechtskonformes Arbeitsumfeld und beraten Sie bei der Realisierung von Sicherheitsmaßnahmen. Zusätzlich bieten wir die Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, sowie der arbeitsmedizinischen Betreuung als Leistung an.

Prüfungen nach BetrSichV

Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung
– Ihre Sicherheit steht an erster Stelle

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt sicher, dass Arbeitsmittel in Unternehmen sicher verwendet und regelmäßig geprüft werden. Insbesondere nach § 14 BetrSichV sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen einer umfassenden Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfungen zielen darauf ab, Gefährdungen zu identifizieren und zu minimieren, um den Schutz der Mitarbeiter und die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Warum sind diese Prüfungen wichtig?

Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln verhindern Unfälle und Ausfallzeiten, indem sie sicherstellen, dass Geräte und Maschinen in einwandfreiem Zustand sind. Diese Prüfungen tragen nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern erhöhen auch die Lebensdauer Ihrer Betriebsmittel und sichern den kontinuierlichen Betrieb Ihres Unternehmens.

Wir unterstützen Sie dabei:

Unsere zur Prüfung befähigten Personen verfügen über die notwendige Fachkompetenz gemäß TRBS 1203, um diese Prüfungen zuverlässig durchzuführen. Durch die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV identifizieren wir potenzielle Risiken und erarbeiten Maßnahmen zur Risikominimierung.

Ihr Nutzen in der Zusammenarbeit mit Hopp+Flaig

Motivation unserer Kunden

Ihr Ansprechpartner

Martin Flaig

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
Dipl.-Ing.(FH) Martin Flaig
0711 / 320657-20
flaig@hopp-flaig.de
Informationssicherheit
Dipl.-Ing. Jürgen Hornberger
0711 / 320657-80
hornberger@hopp-flaig.de