Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung
– Ihre Sicherheit steht an erster Stelle
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt sicher, dass Arbeitsmittel in Unternehmen sicher verwendet und regelmäßig geprüft werden. Insbesondere nach § 14 BetrSichV sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen einer umfassenden Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfungen zielen darauf ab, Gefährdungen zu identifizieren und zu minimieren, um den Schutz der Mitarbeiter und die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Warum sind diese Prüfungen wichtig?
Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln verhindern Unfälle und Ausfallzeiten, indem sie sicherstellen, dass Geräte und Maschinen in einwandfreiem Zustand sind. Diese Prüfungen tragen nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern erhöhen auch die Lebensdauer Ihrer Betriebsmittel und sichern den kontinuierlichen Betrieb Ihres Unternehmens.
Wir unterstützen Sie dabei:
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Prüfung von Leitern und Tritten nach TRBS 2121 Teil 2:
Diese Prüfung stellt sicher, dass Ihre Leitern und Tritte den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Die TRBS 2121 und die DGUV 208-016 bilden die Grundlage für diese Inspektionen, die darauf abzielen, Unfälle durch Absturz oder Umkippen zu verhindern. -
Prüfung von Lagerregalen nach DIN 15635:
Die Sicherheit von Lagerregalen ist entscheidend für den Schutz von Mitarbeitern und gelagerten Materialien. Unsere Prüfungen nach DIN 15635 und DGUV 208-043 gewährleisten die Stabilität und Belastbarkeit Ihrer Regalanlagen.
Unsere zur Prüfung befähigten Personen verfügen über die notwendige Fachkompetenz gemäß TRBS 1203, um diese Prüfungen zuverlässig durchzuführen. Durch die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV identifizieren wir potenzielle Risiken und erarbeiten Maßnahmen zur Risikominimierung.