Zulassung von Medizinprodukten

Zulassung von Medizinprodukten

Die Zulassung von Medizinprodukten in Europa wird durch dieMedical Device Regulation (MDR) geregelt. Diese Verordnung stellt sicher, dass alle Medizinprodukte, die auf den Markt kommen, höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit entsprechen.

Im Rahmen der MDR müssen Hersteller umfangreiche Anforderungen erfüllen, darunter die Erstellung einer vollständigen technischen Dokumentation, eine klinische Bewertung zur Überprüfung der Wirksamkeit, Nachweise zur Biokompatibilität, ein umfassendes Risikomanagement und die Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit.

Diese Anforderungen sind entscheidend, um das Vertrauen der Anwender zu stärken und die Patientensicherheit zu gewährleisten. Die MDR legt außerdem großen Wert auf die kontinuierliche Überwachung von Medizinprodukten, um deren Sicherheit auch nach der Zulassung sicherzustellen.

Hopp + Flaig steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie bei der Einhaltung aller MDR-Vorgaben – von der Vorbereitung der technischen Dokumentation bis hin zur erfolgreichen Marktzulassung.

Großhandelserlaubnis

Beratung zur Großhandelserlaubnis – Von der Antragstellung bis zur Zertifizierung

Für Unternehmen im Arzneimittelhandel ist die Erlangung einer Arzneimittel-Großhandelserlaubnis gemäß § 52a AMG unverzichtbar. Diese Erlaubnis weist nicht nur die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen nach, sondern auch höchste Standards in Qualität und Sicherheit beim Umgang mit Arzneimitteln. Mit unserer umfassenden Beratung zur Großhandelserlaubnis für Apotheken führen wir Sie Schritt für Schritt durch den komplexen Prozess und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich agieren kann.

Voraussetzungen für die Großhandelserlaubnis

Um eine Arzneimittelgroßhandelserlaubnis zu erhalten, müssen Unternehmen eine Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die in der EU- „Leitlinien für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln“ (GDP), Arzneimittel-Handelsverordnung (AM-HandelsV) und des Arzneimittelgesetzes (AMG) geregelt sind. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen geeignete Lager- und Betriebsstätten, sachkundige Auslieferung, ein umfassendes Qualitätssicherungssystem, geschultes Personal sowie umfassende Rückverfolgbarkeit der Arzneimittel.

Wie wir Sie dabei unterstützen:

Mit unserer Expertise sparen Sie wertvolle Zeit. Wir sorgen für Ihren guten Eindruck bei den Behörden und einen professionellen Antrag auf Erteilung einer Arzneimittel-Großhandelserlaubnis. Kontaktieren Sie uns frühzeitig und profitieren Sie von unserem Know-how.

Ihr Nutzen in der Zusammenarbeit mit Hopp+Flaig

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Ihr Ansprechpartner

Martin Flaig

Kontakt

Managementsysteme, Zulassungen, Datenschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz
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Informationssicherheit
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