Zulassung von Medizinprodukten

Zulassung von Medizinprodukten

Die Zulassung von Medizinprodukten in Europa wird durch dieMedical Device Regulation (MDR) geregelt. Diese Verordnung stellt sicher, dass alle Medizinprodukte, die auf den Markt kommen, höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit entsprechen.

Im Rahmen der MDR müssen Hersteller umfangreiche Anforderungen erfüllen, darunter die Erstellung einer vollständigen technischen Dokumentation, eine klinische Bewertung zur Überprüfung der Wirksamkeit, Nachweise zur Biokompatibilität, ein umfassendes Risikomanagement und die Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit.

Diese Anforderungen sind entscheidend, um das Vertrauen der Anwender zu stärken und die Patientensicherheit zu gewährleisten. Die MDR legt außerdem großen Wert auf die kontinuierliche Überwachung von Medizinprodukten, um deren Sicherheit auch nach der Zulassung sicherzustellen.

Hopp + Flaig steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie bei der Einhaltung aller MDR-Vorgaben – von der Vorbereitung der technischen Dokumentation bis hin zur erfolgreichen Marktzulassung.

IVDR

IVDR – In Vitro Diagnostic Regulation

IVDR ist die Abkürzung für die Verordnung (EU) 2017/746. Sie trat 2017 in Kraft und löste die bis dahin geltende EU-Richtlinie über In-vitro-Diagnostika (98/79/EG) ab.

Die neue Verordnung unterscheidet sich in einigen relevanten Punkten von der alten Richtlinie, wie etwa einem erweiterten Geltungsbereich, dem neuen Klassifizierungssystem, der erforderlichen Bestimmung einer „für die Regulierungsvorschriften verantwortlichen Person“ oder der Umsetzung der einmaligen Produktnummer (unique device identification, UDI). Außerdem sollen die Benannten Stellen stärker mitwirken, werden aber auch selbst stärker überwacht.

Insgesamt gibt es jetzt deutlich strengere Vorgaben für die Technische Dokumentation und die klinische Bewertung. Bestandsschutz gibt es nicht, das heißt alle nach der alten Richtlinie genehmigten In-vitro-Diagnostika müssen erneut nach den neuen Anforderungen zertifiziert werden.

Um drohenden Engpässe zu vermeiden, hat die EU-Kommission den Herstellern von Bestandsprodukten nun mehr Zeit gegeben, ihre Produkte auf die neue Verordnung umzustellen. Daher gelten jetzt folgende Fristen:

Insgesamt ist das Zulassungsverfahren nach IVDR sehr viel schwieriger, langwieriger, umfangreicher und detaillierter geworden als noch unter der alten Richtlinie. Dies belastet vor allem kleine und mittelständische Medizintechnikunternehmen und stellt sie vor große Herausforderungen.

Hopp + Flaig unterstützt die Hersteller bei der Umsetzung der IVDR-Anforderungen.

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